Biosphäre-Schaalsee-Markt

Regional einkaufen – die umweltfreundliche Landwirtschaft fördern

Jeden ersten Sonntag im Monat von April – November  findet der Biosphäre-Schaalsee-Markt (8 Markttermine pro Jahr) von 10 – 16 Uhr am Informationszentrum PAHLHUUS (Link zu Google Maps: Wittenburger Chaussee 13) in Zarrentin am Schaalsee statt. Gäste können mit dem Einkauf auf dem Markt einen Ausstellungsbesuch im Informationszentrum PAHLHUUS (Eintritt frei), einen Spaziergang über den Moorlehrpfad und Baden im Schaalsee verbinden.

Foto: Ausstellung im PAHLHUUS. Fotoautor: Frank Hermann
Foto: Ausstellung im PAHLHUUS. Fotoautor: Frank Hermann

Die nächsten Markttermine sind

Partnerlogo Biosphärenreservat SchaalseeEtwa 40 Erzeuger und Erzeugerinnen bieten frische regionale, saisonale und gesunde Lebensmittel z.T. in Bio-Qualität sowie Kunsthandwerk aus eigener Herstellung am Informationszentrum PAHLHUUS in Zarrentin am Schaalsee an. Einige von ihnen sind Partner des Netzwerkes „Für Leib und Seele“. Sie erfüllen mit ihren Produkten hohe Qualität, Umweltfreundlichkeit und Regionalität. Durch den Einkauf ökologischer und regionaler Produkte auf dem Biosphäre-Schaalsee-Markt tragen die Besucher zum Umweltschutz bei und können aus erster Hand Informationen über die Herstellung der Produkte erhalten. Der Markt im Oktober findet in Kombination mit einer professionellen Apfelsortenbestimmung statt. Die Idee zum Biosphäre-Schaalsee-Markt entstand in der AG Direktvermarktung, die aus einer Ideenbörse im Jahr 1998 hervorging. Veranstalter des Biosphäre-Schaalsee-Marktes sind wir, der Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V. Wir kooperieren hier mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe. Die riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG und deren Betriebsstätte Dodow und das Amt Zarrentin unterstützen den Förderverein dabei.

 

Imagevideo Biosphäre-Schaalsee-Markt

 

Regionale Produkte

Folgende regionalen Produkte aus teilweise ökologischer Herstellung werden auf dem Biosphäre-Schaalsee-Markt angeboten (Auszug): Brot, Kuchen, Bio-Wurst, Wildburger, Süßkartoffelpommes, Bratwurst, Limonade, Obst, Bio-Gemüse, Räucher- und Frischfisch, Ziegenmilchkäse, Spirituosen, Ziegenwurst, Ziegenfleisch, Bio-Rindfleisch,Obstsäfte,  Imkerhonig, Trockenfrüchte, Chutney, Kaffeespezialitäten, Brotaufstriche, herzhafte Zwiebel- und Paprikamarmelade, Nüsse, Gewürze, Stauden, Gehölze, Jungpflanzen, Taschen und Accessoires aus Wollfilz, Drechslererzeugnisse, Holzdeko, plattdeutsche Schriften, biologische vegane Seifen, Schaalsee-Bildband, Schaalsee-T-Shirts und Hoodies in Bioqualität, Illustrationen, Lesezeichen, Papierperlenschmuck, Stoff- und Näharbeiten, Keramik für Haus und Garten, Schurwolle und Edelsteinschmuck.

Besuchen Sie den Biosphäre-Schaalsee-Markt in Zarrentin am Schaalsee und unterstützen Sie damit die regionalen Kleinbetriebe! Alle Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

Bewerbung Marktaussteller

Interessierte Erzeuger und Erzeugerinnen können sich für den Biosphäre-Schaalsee-Markt 2025 bis zum 14.02.2025 bewerben:

Zulassungsrichtlinien

Bewerbungsformular Jahr 2025

Gebührenordnung Jahr 2025

Merkblatt über lebensmittelhygienische Mindestanforderungen für Märkte

Haben Sie die Bewerbungsfrist verpasst? Dann rufen Sie uns einfach an: Frank Hermann, Tel. 038851-32136 oder schreiben eine E-Mail an info@biosphaere-schaalsee.de.

Wir suchen noch Anbieter/Erzeugerinnen

Zur Zeit sind wir auf der Suche u.a. nach Erzeugern und Erzeugerinnen aus einem maximalen Umkreis von 70 km um Zarrentin am Schaalsee (siehe auch Zulassungsrichtlinien), die folgendes anbieten:

  • Kuhmilchkäse
  • Crêpes oder Kartoffelpuffer
  • Töpferware
  • Brauereigetränke, Limonaden etc.

Bei Interesse rufen Sie uns einfach an: Frank Hermann, Tel. 038851-32136 oder schreiben eine E-Mail an info@biosphaere-schaalsee.de. Bitte beachten Sie auch den nachfolgenden Hinweis hinsichtlich Verpackungsabgabe auf dem Biosphäre-Schaalsee-Markt. 

Hinweis zu Verpackungen

Tüten, Einwegbesteck und Einweggeschirr (z.B. beschichtete Teller) aus nicht abbaubarem Kunststoff dürfen vom Aussteller nicht  ausgegeben werden. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte dürfen ab 3. Juli 2021 seitens der Hersteller dieser Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Verbot wird durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie 2019/904) vorgegeben und in Deutschland 1:1 durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt. Hier das

Merkblatt des DEHOGA-Bundesverbandes zum Einwegkunststoffverbot.

 

Foto: Der Biosphäre-Schaalsee-Markt am PAHLHUUS in Zarrentin am Schaalsee. Fotoautor: Frank Hermann

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